Paketversand Lettland
Paketversand - Paketzustellung - Paketversand per Luftpost

 

 

Paketversand innerhalb der EU - Lettland - Einfuhr- und Zollvorschriften

ISO-Ländercode: LV

Vorbemerkung:

- Die Einfuhr zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen ist nicht erlaubt.
- Die Einfuhr von Devisen, Münzen, Banknoten, Inhaberpapieren und Reiseschecks und sonstigen Wertgegenständen ist in Postsendungen (Pakete) - einschließlich Wertsendungen - nicht zugelassen.

Paketversand - Verbotene Gegenstände:

  • Alle lebenden Tiere mit Ausnahme von Bienen und Blutegeln; Knollen von Hyazinthen, Wurzelstöcke von Nelken und Chrysanthemen,
  • Saatgut für Gemüsepflanzen und Saatgut in Quarantäne; radioaktive Substanzen und Stoffe;
  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe;
  • explosive und entflammbare Materialien;
  • Veröffentlichungen, die die Jugend gefährden können;
  • Werke, die der öffentlichen Ordnung schaden;
  • unmoralische und obszöne Artikel;
  • alle Arten von Waffen, ihre Bestandteile und Munition.


Es ist untersagt, pharmazeutische Produkte jeglicher Art in internationale Postsendungen einzulegen, die an in Lettland wohnhafte Privatpersonen versandt werden.

Paketversand -  bedingt zugelassene Gegenstände:

Nahrungsmittel tierischen Ursprungs (mit Ausnahme von Konserven) sind zur Einfuhr zugelassen, wenn ihnen eine Bescheinigung einer Veterinärdienststelle beigefügt wird.

  • Rohe Produkte aus der Tierwelt sind verboten.
  • Pharmazeutische Produkte dürfen nur an einen Hersteller pharmazeutischer Produkte, einen Großhändler für medizinische Produkte oder einen zugelassenen Vertreter des ausländischen Arzneimittelproduzenten in Lettland versandt werden.
  • An solche Unternehmen gerichtete Sendungen müssen eine vom Arzneimittelproduzenten ausgestellte Qualitätsbescheinigung und Dokumente beigefügt werden, die folgende Informationen enthalten:

- Freigabedatum des Arzneimittels;

- Name und Präsentation des Arzneimittels sowie eine Garantiebescheinigung hier

- Fabrikationsnummer und Menge eines jeden Arzneimittels;

- Informationen über den Arzneimittellieferanten (Absender) (Name und Anschrift);

- Informationen über den Arzneimittelhersteller;

- Herkunftsland des Arzneimittels;

- vorgesehener Empfänger des Arzneimittels;

- Verkaufspreis für das Arzneimittel, den der Empfänger zu zahlen hat;

- Registriernummer des Arzneimittels (von der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln).


Sonstiges:

Was muss beim Paketversand nach Estland beachtet werden,

Produkte aus der Pflanzenwelt sind zur Einfuhr zugelassen, wenn ihnen ein Pflanzenschutzzeugnis beigefügt ist.

Begleitpapiere beim Paketversand:

  • Zollinhaltserklärung(en): Entfällt.

 

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