AGB

 

1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Ost Express Courier GmbH werden von Ihnen spätestens zu dem Zeitpunkt akzeptiert, in dem Sie das Paket / die Pakete an die von uns beauftragten Personen / Unternehmen übergeben!
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mit der Ost Express Courier GmbH abgeschlossenen Beförderungsverträge.
(3) Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen des Vertrages sowie Erklärungen von Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Auf dessen Erfordernis kann nicht verzichtet werden.

2. Vertragsverhältnisse – Begründung und Ausschlüsse

(1) Beförderungsverträge kommen vorbehaltlich der Regelung in Abschnitt 1 durch die Übergabe von Paketen durch oder für den Absender und deren Übernahme in die Obhut der Ost Express Courier GmbH oder von ihr beauftragter Unternehmen (Einlieferung bzw. Abholung) nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
(2) Die Ost Express Courier GmbH schließt keinen Vertrag über die Beförderung folgender Pakete (ausgeschlossene Güter); Mitarbeiter der Ost Express Courier GmbH sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über solche Pakete zu schließen:
1. Pakete, deren Inhalt, äußere Beschaffenheit/Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot, insbesondere gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen des Einlieferungs-, Durchgangs- oder Bestimmungslandes verstoßen oder besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern; hierzu gehören auch Pakete bzw. Güter, deren Beförderung nach den Verträgen des Weltpostvereins nicht zugelassen ist;
2. Pakete, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;
3. Pakete, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten;
4. Pakete, die Betäubungsmittel oder berauschende Mittel enthalten;
5. Pakete, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt; ausgeschlossen sind auch alle gemäß den jeweils gültigen IATA- und ICAO-Gefahrgutvorschriften nicht uneingeschränkt zugelassenen Güter;
6. Pakete mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 2.500,– EURO; die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 bleiben von dieser Wertgrenze unberührt.
7. Pakete, die Geld, Edelmetalle, Scheck-, Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 500,- EURO pro Paket enthalten, sofern gemäß den Länderinformationen keine noch niedrigeren Wertgrenzen für diese Güter vorgesehen sind. Bestimmte besonders wertvolle Güter dürfen – innerhalb der dafür zulässigen Wertgrenzen gemäß Satz 1 bzw. Nr. 6 – nur als Paket mit dem Service Wert International versandt werden.
(3) Entspricht ein Paket hinsichtlich seiner Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht, Inhalt usw.) oder in sonstiger Weise nicht den in Ziffer 1 Abs. 2 dieser AGB, so steht es der Ost Express Courier GmbH frei,
1. die Annahme des Pakets zu verweigern oder
2. ein bereits übergebenes/übernommenes Paket zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder
3. dieses ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt gemäß Ziffer 5 Abs. 3 zu erheben. Entsprechendes gilt, wenn bei Verdacht auf ausgeschlossene Güter oder auf sonstige Vertragsverstöße der Absender auf Verlangen der Ost Express Courier GmbH Angaben dazu verweigert.
(4) Erlangt die Ost Express Courier GmbH oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen erst nach Übergabe der Sendung Kenntnis davon, dass die Sendung ausgeschlossene Güter enthält, oder verweigert der Absender auf Verlangen der Ost Express Courier GmbH oder eines Mitarbeiters eines von ihr beauftragten Unternehmens bei Verdacht auf ausgeschlossene Güter Angaben dazu, erklärt die Ost Express Courier GmbH bereits jetzt die Anfechtung des Beförderungsvertrages wegen Täuschung. Die Ost Express Courier GmbH ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen gemäß Absatz 2 verpflichtet; sie ist jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Pakete berechtigt.

3. Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Absenders

(1) Weisungen des Absenders, mit den Paketen in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der in den Service- Informationen festgelegten Form erfolgen (Vorausverfügungen). Der Absender hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er der Ost Express Courier GmbH bzw. dem von ihr beauftragten Unternehmen nach Übergabe/Übernahme der Pakete erteilt.
(2) Eine Kündigung durch den Absender nach Übergang der Pakete in die Obhut der Ost Express Courier GmbH ist ausgeschlossen.
(3) Dem Absender obliegt es, ein Produkt der Ost Express Courier GmbH oder der von ihr mit dem Transport beauftragten Unternehmen mit der Haftung zu wählen, die seinen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung der Ost Express Courier GmbH oder der von ihr mit dem Transport beauftragten Unternehmen am ehesten deckt.
(4) Der Absender hat die Pakete ausreichend zu kennzeichnen, wobei die äußere Verpackung mit Ausnahme der Verpackung von Wertpaketen keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes zulassen darf. Er hat sie so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch der Ost Express Courier GmbH und Dritten keine Schäden entstehen.
(5) Der Absender hat die Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie die Zollvorschriften des Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungslandes einzuhalten. Der Absender hat die erforderlichen Begleitpapiere (Zollinhaltserklärung, Ausfuhrgenehmigungen usw.) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und den Paketen beizufügen. Die Ost Express Courier GmbH übernimmt für den Inhalt der Sendungen und dieser Papiere keinerlei Verantwortung. Der Absender trägt vielmehr die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem – auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB – unzulässigen Güterversand in das Ausland und Verstößen gegen solche Vorschriften resultieren.

4. Leistungen der Ost Express Courier GmbH's

(1) Die Ost Express Courier GmbH befördert die Pakete und übergibt sie den beteiligten aus,-und Inländischen Unternehmen zur Weiterbeförderung und Ablieferung an den jeweiligen Empfänger. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.
(2) Die Ost Express Courier GmbH befördert die ihr von ausländischen Unternehmen zurückgegebenen (z.B. unzustellbaren) Pakete im Inland an den Absender zurück und liefert sie unter der von ihm angegebenen (inländischen) Anschrift ab, soweit der Absender eine entsprechende Vorausverfügung getroffen hat.
(3) Die Ost Express Courier GmbH kann Pakete mit Gütern, deren Verderb droht, ohne vorherige Benachrichtigung des Absenders oder Empfängers öffnen und die Güter zugunsten des Berechtigten verkaufen. Ist ein Verkauf nicht möglich, so können sie vernichtet werden.
(4) Die Ost Express Courier GmbH führt auf Antrag des Absenders oder des Empfängers Nachforschungen nach dem Verbleib von Paketen durch. Nachforschungsaufträge können nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten, beginnend mit dem Tag der Einlieferung des Paketes, gestellt werden.

5. Entgelt

(1) Der Absender ist verpflichtet, für jede Leistung das dafür in den Service- Informationen oder einer anderen Preisliste vorgesehenes Entgelt zu zahlen.
(2) Der Absender hat das Entgelt im voraus, spätestens bei Einlieferung des Paketes an die Ost Express Courier GmbH zu zahlen (Freimachung), soweit nicht mit dem Absender besondere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
(3) Der Absender hat der Ost Express Courier GmbH über das Beförderungsentgelt hinaus sämtliche Kosten zu erstatten, die sie aus Anlass der Beförderung des Paketes im Interesse des Absenders verauslagt (Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben, Gestellungsentgelt usw.). Der Absender stellt die Ost Express Courier GmbH insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Absender hat der Ost Express Courier GmbH ferner die Kosten zu ersetzen, die ihr aus Anlass einer Rückbeförderung seiner Pakete gemäß Ziffer 4 Abs. 2entstehen (Rücksendungsentgelte, Gestellungsentgelte, Verpackungs- und Lagerentgelte usw.).

6. Haftung

(1) Die Ost Express Courier GmbH haftet für Verlust, Beraubung und Beschädigung von bedingungsgerechten Paketen sowie für die schuldhafte nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Vertragspflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und bis zu bestimmten Höchstbeträgen gemäß Ziffer 3.
(2) Die Ost Express Courier GmbH ist von der Haftung gemäß Ziffer 1 befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z.B. Streik, höhere Gewalt, Beschlagnahme). Entsprechendes gilt für Schäden, die auf ein schuldhaftes oder nachlässiges Verhalten des Absenders, einen Verstoß gegen die Obliegenheiten gemäß Abschnitt 3 , die Beschaffenheit des Inhalts oder einen sonstigen gesetzlichen, insbesondere einen in Artikel 35 Abs. 2 Weltpostvertrag bestimmten Haftungsausschluss zurückzuführen sind. Die Ost Express Courier GmbH haftet nicht für ausgeschlossene Pakete gemäß Ziffer 2 Abs.. 2.
(3) Die Haftung der Ost Express Courier GmbH gemäß Absatz 1 ist auf folgende Höchstbeträge begrenzt: 1. Für gewöhnliche Pakete entsprechend Art. 34 Nr. 4.1 Weltpostvertrag i. V. m. RE 501 Nr. 2.1 der Ergänzenden Paketpostbestimmungen zum Weltpostvertrag auf 40 Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds (SZR) pro Paket (Stück) zuzüglich 4,50 SZR je kg. Gewöhnliche Pakete sind Pakete ohne den Service Wert International (keine Wertpakete, vgl. Art. 34 Weltpostvertrag). 2. Für Pakete mit dem Service Wert International auf den Betrag der Wertangabe; maximal jedoch auf den gemäß Länderinformationen für das jeweilige Bestimmungsland zugelassenen Höchstbetrag.
(4) Darüber hinaus ist eine Haftung der Ost Express Courier GmbH, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Nebenpflichtverletzungen und für alle außervertraglichen Ansprüche.
(5) Ansprüche nach den Ziffern 1, 3 sind ausgeschlossen, wenn der Absender nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten, beginnend mit dem Tag der Einlieferung des Pakets, einen Nachforschungsantrag gestellt hat.
(6) Die Haftung des Absenders, insbesondere nach Artikel 36 Weltpostvertrag, bleibt unberührt. Der Absender haftet vor allem für den Schaden, der der Ost Express Courier GmbH oder Dritten aus der Versendung ausgeschlossener Güter gemäß Ziffer 2 Abs. 2 oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß Ziffer 3 entsteht. Der Absender stellt insoweit die Ost Express Courier GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, soweit dem nicht gesetzliche Haftungsbeschränkungen entgegenstehen.

7. Transportversicherung

(1) Bei Vereinbarung des Services „Premium“ sowie Zahlung des entsprechenden Zusatzentgelts schließt die Ost Express Courier GmbH eine Transportversicherung ab, die das Interesse des Absenders an jedem bedingungsgerechten Paket gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit einer Versicherungssumme von bis 500 EURO je Paket auf Erstes Risiko deckt. Eine Versicherungssumme von mehr als 500 EURO ist nicht möglich.
(2) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:
1. Pakete, die gemäß Ziffer 2 Abs. 2 von der Beförderung ausgeschlossen sind.
2. Pakete, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt.
3. Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls durch den Absender entstanden sind.

8. Verjährung

Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Pakete abgeliefert worden sind oder hätten abgeliefert werden müssen.

 

9. Sonstige Regelungen

(1) Der Absender kann Ansprüche gegen die Ost Express Courier GmbH, ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.
(2) Der Absender kann gegen Ansprüche der Ost Express Courier GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Hannover. 

 

 

 

 

 

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